Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Das russische Recht ändert sich ständig – und Geschäftsleute haben es nicht einfach, immer „up to date“ zu sein. So auch in der Versicherungsbranche. Für ausländische Versicherungsunternehmen gibt es seit August eine entscheidende Neuerung. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Es ist schon älter, nun wurde es überarbeitet: das Gesetz Nr. 4015-1 der Russischen Föderation vom 27. November 1992 “Über die Organisation des Versicherungswesens in der Russischen Föderation”. Im August dieses Jahres wurde es geändert und um zahlreiche Bestimmungen ergänzt (Föderales Gesetz Nr. 343-FZ). Unter anderem wurde festgelegt, dass ausländische Versicherungsgesellschaften in Russland tätig werden können, ohne eine russische juristische Person zu gründen.
Was ist die wichtigste Änderung?
Die zentrale Änderung legt fest, dass ausländische Versicherungsgesellschaften in Russland mit einer russischen GmbH Geschäfte machen können.
Welche ausländischen Versicherungsgesellschaften profitieren von diesen Änderungen?
Diese Bestimmungen gelten für Versicherungsgesellschaften, die eine Geschäftstätigkeit ausüben können, wenn sie eine Lizenz in den folgenden Bereichen besitzen:
– Dienstleistungen der freiwilligen Lebensversicherung zu erbringen
– freiwillige Personenversicherungen anbieten
– freiwillige Sachversicherungen anbieten
– Erbringung von Versicherungsdienstleistungen, die nach russischem Recht obligatorisch sind (Beispiel: Kfz-Haftpflichtversicherung)
– Erbringung von spezifischen Rückversicherungsdienstleistungen
Gibt es besondere Verpflichtungen, die erfüllt werden müssen?
Ja! Den Änderungen zufolge gibt es bestimmte Verpflichtungen, die jede Niederlassung (Versicherungsgesellschaft, die in Russland tätig ist) erfüllen muss:
– Die russische Zweigstelle eines ausländischen Versicherungsunternehmens muss einen offiziellen Namen tragen.
– Die ausländische Versicherungsgesellschaft und ihre russische Niederlassung müssen zusätzliche Informationen vorlegen.
– Die ausländische Versicherungsgesellschaft muss eine Lizenz erhalten.
– Die ausländische Versicherungsgesellschaft muss außerdem eine Garantie in Höhe von 300 Mio. Rubel stellen.
Die Änderungen des Gesetzes Nr. 4015-1 der Russischen Föderation vom 27. November 1992 “Über die Organisation des Versicherungswesens in der Russischen Föderation” legen komplexe Verpflichtungen und zu erfüllende Kriterien fest und definieren weitgehend, welche Art von ausländischen Versicherungsgesellschaften in Russland tätig sein dürfen. Um den Umfang und die Auswirkungen dieser Bestimmungen zu verstehen, empfehlen wir Ihnen, noch heute einen Termin mit unserem Rechtsexperten zu vereinbaren!
Wenn Ihr Unternehmen als ausländische juristische Person aktiv an der Ausübung von Versicherungsgeschäften in Russland beteiligt ist, empfehlen wir Ihnen, die Bestimmungen dieses Gesetzes zu prüfen und festzustellen, ob sie auf Sie anwendbar sind.
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