Immer mehr Russen dürften wegen offener Verbindlichkeiten das Land nicht verlassen. Laut dem Föderalen Vollzugsdienst FSSP sind von den Sperren vor allem Personen mit Kreditkartenschulden, offenen Rechnungen für kommunale Dienstleistungen sowie säumige Unterhaltszahler betroffen. In den ersten beiden Fällen verhängt die Behörde ein Ausreiseverbot bei Schulden von mehr als 30.000 Rubel (390 Euro), beim Unterhalt greift das Verbot ab 10.000 Rubel (130 Euro).
Die Zahl der Menschen, die Russland nicht verlassen dürfe, ist aber noch weit höher. Neben offenen Verbindlichkeiten können z. B. auch der Zugang zu Staatsgeheimnissen, gültige Freiheitsstrafen oder die Leistung von Wehrdienst Gründe für die Zurückweisung an der Grenze sein. Die Mehrheit der Bevölkerung hat ohnehin nicht die Absicht, ins Ausland zu reisen: Nur etwa 30% der Russen haben einen Auslandsreisepass. Quelle: TASS (RU), RG (RU), Banki.ru (RU)
Diese Meldung stammt aus dem Morgentelegramm der AHK Russland. Das Morgentelegramm ist ein exklusiver AHK-Newsletter mit einer kurzen Nachrichtenübersicht zur Wirtschaft in Russland.