Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrates umgesetzt
Das zentralasiatische Land hat verschiedene Schritte eingeleitet, um seinen internationalen Menschenrechtsverpflichtungen nachzukommen und insbesondere die Rechte von Frauen zu gewährleisten.
Im Mai 2018, auf der 30. Sitzung des Menschenrechtsrates (HRC), legte Usbekistan seinen dritten nationalen Bericht im Rahmen der Universal Periodic Review vor. Nach der Prüfung des Nationalen Berichts Usbekistans veröffentlichte die HRC Working Group on the Universal Periodic Review ihren Bericht, der durch Beschluss der 39. Sitzung des Menschenrechtsrates Nr. 39/11 vom 20. September 2018 genehmigt wurde.
Dieser Bericht enthielt eine Reihe von Empfehlungen, die während eines interaktiven Dialogs während der 30. Sitzung der HRO über die Gleichstellung der Geschlechter, den wirksamen Schutz der Frauenrechte, insbesondere im Bereich Bildung, Arbeit und die zunehmende Rolle der Frauen in politischen, wirtschaftlichen, sozialen und anderen Lebensbereichen formuliert wurden.
Arbeitsrechte und Unternehmertum von Frauen
Es ist bemerkenswert, dass von 201 Empfehlungen, die von der usbekischen Delegation als akzeptabel erachtet werden, ein Viertel genau diesem Thema gewidmet ist (HRC-Empfehlungen 101.161 bis 101-201). Dies wiederum diente als eine Art Leitfaden für die Planung weiterer Reformen in diese Richtung. Einer der bedeutsamen Schritte wurde insbesondere im März 2019 mit der Verabschiedung eines Gesetzes des Präsidenten der Republik Usbekistan unternommen, das darauf abzielt, die Garantien für Arbeitsrechte weiter zu stärken und das Unternehmertum von Frauen zu unterstützen.
Es sei darauf hingewiesen, dass Malaysia und Portugal empfohlen haben, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jene Hindernisse zu beseitigen, die die berufliche Entwicklung in nicht traditionellen Bereichen behindern. In diesem Zusammenhang wurden die Verbote des Einsatzes von Frauenarbeit in bestimmten Sektoren oder Berufen aufgehoben; stattdessen wurde eine empfohlene Liste von Branchen oder Berufen angenommen, die die Gesundheit von Frauen beeinträchtigen könnten.
Kommission zum Schutz der Gleichstellung
Ägypten empfahl, die Bemühungen um die volle Durchsetzung der Rechte der Frauen zu intensivieren und die Frauen besser zu schützen. In diesem Zusammenhang wird in Usbekistan ab dem 1. Mai 2019 bei der Prüfung von Fällen, in denen die Gleichberechtigung von Männern und Frauen vor Gericht verletzt wird, die Zahlung von Rechtsdienstleistungen, die Anwälte für Frauen erbringen, auf deren Antrag vom Staat übernommen.
Eine weitere wichtige Maßnahme in dieser Richtung war die Einrichtung der Kommission zum Schutz der Gleichstellung der Geschlechter von Frauen unter der Leitung der Vorsitzenden des Oberhauses des usbekischen Parlaments, Tanzila Narbaeva. Die Kommission wird Appelle von staatlichen Stellen und anderen Organisationen zu Verletzungen der Gleichstellung von Frauen und Männern prüfen. Ebenso werden Maßnahmen zu Fragen der beruflichen Segregation, der Lohnunterschiede und der Erhöhung des Frauenanteils in wirtschaftlich aktiven Bevölkerungsgruppen durchgeführt.
Eine Reihe von Staaten (Bulgarien, Großbritannien, Italien, Kirgisistan, Chile, Slowenien und weitere) haben die Annahme von Rechtsakten empfohlen, die die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und den Schutz von Frauen vor Gewalt gewährleisten.
Frauen sollen in Politik und Wirtschaft aktiver werden
Der usbekische Präsident hat Anfang September das Gesetz “Über die Gewährleistung der Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen und Männern” unterzeichnet, das die politische, wirtschaftliche und soziale Aktivität von Frauen fördern sowie alle Formen der Diskriminierung von Frauen beseitigen soll und die Gleichstellung der Geschlechter nicht nur als eine faire Haltung gegenüber Frauen betrachtet wird, sondern als eine der Grundvoraussetzungen für weiteres Wirtschaftswachstum, Stabilität und umfassende Entwicklung des Landes. Deshalb konzentriert sich die Arbeit in dieser Richtung vor allem auf die Stärkung der Rechtsgrundlagen der Gleichstellung der Geschlechter, auf die dieses Gesetz abzielt.
Zum ersten Mal in der Geschichte Usbekistans werden die Fragen im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gleichberechtigung und der Chancengleichheit von Frauen und Männern in einem einzigen Gesetz mit Direktmaßnahmen zusammengefasst. In Usbekistan gibt es von nun an die Website gender.stat.uz, auf der die von der Statistikkommission der Vereinten Nationen empfohlenen Mindestindikatoren und andere Informationen veröffentlicht und ständig aktualisiert werden (bestehend aus insgesamt 54 Indikatoren).
Grundsätzlich ergreift Usbekistan, das anstrebt, für den Zeitraum 2021-2023 Mitglied des UN-Menschenrechtsrates zu werden, konsistente und umfassende Maßnahmen, um seinen internationalen Menschenrechtsverpflichtungen nachzukommen, einschließlich der Gewährleistung der Gleichstellung der Geschlechter. Dies wird sowohl durch rechtliche als auch durch praktische Schritte zur Schaffung zuverlässiger Mechanismen für die Umsetzung der Ziele belegt.
^*^