Menschenrechtsgericht verurteilt Russland

Geiselnahme von Beslan – Menschenrechtsgericht verurteilt Russland

Bei einer Geiselnahme an einer Schule im nordkaukasischen Beslan im Jahre 2004 sind mehr als 300 Menschen ums Leben gekommen. Nun verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg die russische Regierung zu einer Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 2,9 Millionen Euro. 

Das EGMR gibt 409 Klägern Recht, dass Russland eine Mitschuld an der hohen Opferzahl habe. Dies bestätigt das Gericht in einer offiziellen Erklärung. Die meisten Kläger sind Überlebende und Angehörige von Opfern, die bei dem Einsatz der russischen Sicherheitskräfte getötet oder verletzt wurden. Bei der Urteilsverkündung wurde berücksichtigt, dass Russland bereits teilweise Entschädigungen an Überlebende und Angehörige geleistet habe.

Im September 2014 brachten Terroristen aus Tschetschenien 1.100 Kinder und Erwachsene in einer Schule in Beslan über mehrere Tage hinweg in ihre Gewalt. Nach offiziellen Angaben sind 331 Menschen getötet worden, unter ihnen 186 Kinder. Der EGMR warf den russischen Sicherheitskräften “erhebliche Mängel” in der Bewältigung der Situation vor. Zum Beispiel sollen Waffen wie Panzerkanonen, Granat- und Flammenwerfern unverhältnismäßig zum Einsatz gekommen sein.

Menschenrechtsgericht kritisiert mangelhafte Prävention

Zudem sollen die präventiven Maßnahmen unzureichend gewesen sein. Nach Angaben des Gerichts seien die Behörden im Besitz von zahlreichen Hinweisen über einen möglichen Terroranschlag in der Bildungseinrichtung gewesen. Dennoch seien die Sicherheitsvorkehrungen an der Schule nicht verstärkt worden. Es habe auch keine Versuche gegeben, nach den potentiellen Tätern zu fahnden und das Verbrechen somit zu verhindern.

Kremlsprecher Dmitri Peskow ist empört über das Urteil “Es ist unmöglich für uns, dem zuzustimmen”, erklärte er. „Für ein Land, das angegriffen wurde, sind diese Formulierungen absolut inakzeptabel.“ Nun wolle das Justizministerium das Urteil des EGMR anfechten. Zahlreiche Schlussfolgerungen und Argumente seien haltlos, so die Erklärung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Russland kann innerhalb von drei Monaten Rechtsmittel einlegen.

Titelbild
Quelle: Leon, Krest v zale shkoly Beslana, Size changed to 1040x585px., CC BY-SA 3.0 [/su_spoiler]