Frozen Conflicts: Der Sonderfall Berg-Karabach

Empfehlungen des Europäischen Parlaments zur Überwindung der Regionalkonflikte in den Staaten der Östlichen Partnerschaft

Anlässlich des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft, das erstmalig in Form einer Videokonferenz im Juni stattfand, thematisierten die Staats- und Regierungschefs der EU mit ihren Amtskollegen aus den sechs Ländern der Östlichen Partnerschaft, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, der Republik Moldau sowie der Ukraine, hauptsächlich die Folgen der Corona-Pandemie sowie die zukünftige Ausrichtung der Partnerschaft.

Im Vorfeld dieser virtuellen Zusammenkunft hatte das Europäische Parlament diesbezügliche Empfehlungen an die EU-Gremien unterbreitet, die sich im Bereich der Sicherheitskooperation auch mit den Regionalkonflikten, den sogenannten frozen conflicts, auf den Territorien von Aserbaidschan, Georgien, der Republik Moldau sowie der Ukraine befassen.

Der ungelöste Berg-Karabach-Konflikt, in dem Armenien ein Fünftel des Staatsgebietes von Aserbaidschan (Berg-Karabach und sieben angrenzende Provinzen) völkerrechtswidrig besetzt hält, nimmt hierbei eine äußerst prominente Rolle ein und bleibt nach Ansicht der EU-Kommission ein bedeutendes Hindernis für Stabilität und Wohlstand in der Region des Südkaukasus.

Mehr als eine Million Vertriebene

Dieser Konflikt, der viele Facetten aufweist und am 20. Februar 1988 durch den Beschluss des Regionalparlamentes von Berg-Karabach, sich Armenien anschließen zu wollen, eine große Relevanz erfuhr, gilt als einer der wichtigsten Determinanten des Auseinanderbrechens der UdSSR. Der älteste ungelöste Sezessionskonflikt auf dem Territorium der untergegangenen Sowjetunion verzeichnete in seiner „heißesten Phase“ von 1991 bis 1994 ca. 30.000 Todesopfer. Mehr als eine Million Aserbaidschaner wurden aus ihrer angestammten Heimat vertrieben.

Das armenische Separatisten-Regime in Berg-Karabach herrscht über knapp 147. 000 Menschen und ist von keinem Staat der Weltgemeinschaft anerkannt, selbst nicht vom Armenien, von dem es jedoch militärisch, politisch, finanziell und wirtschaftlich abhängig ist. Die armenische Konfliktpartei untermauert ihre Besatzungspolitik mit dem Recht auf Selbstbestimmung, Aserbaidschan fordert seinen rechtlichen Anspruch auf territoriale Integrität und die Unverletzlichkeit der international anerkannten Grenzen ein.

EU als Akteur bei der Konfliktlösung

Die EU, als relevanter Akteur bei der Konfliktlösung, unter anderem durch ihren Sonderbeauftragten für den Südkaukasus und die diplomatischen Vertretungen vor Ort präsent, unterstützt und ergänzt die Vermittlungsbemühungen der drei Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe der OSZE, der Schlüsselinstitution im Rahmen der internationalen Aktivitäten zur Lösung des Konfliktes.

Zudem fördert die EU auch vertrauensbildende Maßnahmen, zivilgesellschaftliche Aktivitäten zur Unterstützung des offiziellen Friedensprozesses und richtete Ihre Politik dahingehend aus, die Konfliktspaltung zu überbrücken. Im Jahr 2018 begannen die EU und Aserbaidschan einen jährlichen Sicherheitsdialog auf hoher politischer und militärischer Ebene, der dazu dienen soll, den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu vertiefen.

Dessen ungeachtet gibt es derzeit allerdings nur wenig Hoffnung, dass erfolgsversprechende Verhandlungen um den künftigen Status von Berg-Karabach und die weiteren sieben von Armenien völkerrechtswidrig besetzen angrenzenden Gebiete zustande kommt. In den okkupierten aserbaidschanischen Gebieten wurde mittlerweile von Armenien eine Siedlungspolitik betrieben, die sogar Armenier aus dem Ausland, darunter aus Syrien und Russland, umfasst.

Empfehlungen der EU-Parlamentarier

In ihren Ausführungen zu den Empfehlungen bekräftigen die Parlamentarier aus den EU-Mitgliedsländern unter anderem ihre Unterstützung für die Bemühungen der Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe der OSZE für eine Lösung des Berg-Karabach-Konflikts und für die Grundprinzipien von 2009 in Hinblick auf eine Konfliktlösung auf der Grundlage der Normen und Grundsätze des Völkerrechts, der Charta der Vereinten Nationen und der KSZE-Schlussakte von Helsinki 1975 und ermutigen alle Seiten, den Dialog zu intensivieren und von Hass-Reden abzusehen, die die Aussichten auf eine Lösung weiter gefährden.

Des Weiteren konstatieren die europäischen Abgeordneten, dass in der Erwägung, dass die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der Länder der Östlichen Partnerschaft nach wie vor durch ungelöste Regionalkonflikte, externe Aggressionen und die anhaltende Besetzung der Gebiete einiger Mitgliedsländer im postsowjetischen Raum verletzt werden, die die Menschenrechtslage untergraben, ein Hindernis für die Förderung von Wohlstand, Stabilität und Wachstum der Östlichen Partnerschaft darstellen und das Handeln der Europäischen Union beeinträchtigen und somit das gesamte Kooperationsprojekt gefährden.

Bei diesem Punkt muss eindeutig auf Armenien, einem Mitgliedsstaat der Östlichen Partnerschaft, als der Aggressor im Berg-Karabach-Konflikt hingewiesen werden. Die EU-Institutionen müssen stärker auf Armenien einwirken, damit die Regierung von Ministerpräsident Paschinjan sich bei den Verhandlungen zur Konfliktlösung kompromissbereiter zeigt.

Zudem wird das Bekenntnis der EU zur Souveränität, territorialen Integrität und politischen Unabhängigkeit der sechs Länder innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen bekräftigt und bestätigt, dass ihre Bemühungen um die uneingeschränkte Durchsetzung dieser Grundsätze unterstützt werden. Die Bedeutung der Einheit und Solidarität der Mitgliedstaaten wurde in diesem Kontext hervorgehoben.

Hierbei sollte die EU sollte den sofortigen und bedingungslosen Abzug des armenischen Militärs aus dem aserbaidschanischen Berg-Karabach und der sieben angrenzenden aserbaidschanischen Provinzen gegenüber der Regierung in Jerewan stärker einfordern und gegebenenfalls sanktionieren.

Deutlich hervorgehoben wurde von den Vertretern der europäischen Legislative, dass das Europäische Parlament die Verletzung der Souveränität und territorialen Integrität der Östlichen Partnerschaftsländer verurteilt, gewaltsame Änderungen ihrer Grenzen und die versuchte Annexion ihrer Gebiete nicht anerkennt und die Anwendung oder Androhung von Gewalt ablehnt und die Verpflichtung der Europäischen Union teilt, eine friedliche Konfliktlösung mit diplomatischen Mitteln und im Einklang mit den Normen und Grundsätzen des Völkerrechts, der Charta der Vereinten Nationen und der Schlussakte von Helsinki zu unterstützen.

Diese Empfehlung des Europäischen Parlaments sollte zur Konsequenz haben, dass alle internationalen Vermittlerorganisationen ihre Verhandlungsbemühungen deutlich intensivieren, damit endlich eine umfassende Lösung des ältesten Konfliktes im postsowjetischen Raum in greifbare Nähe rückt und Frieden sowie Stabilität im Südkaukasus einkehrt.

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