Die russische Regierung hat ihre Bedingungen für den Rückzug von westlichen Unternehmen aus Russland korrigiert. Bisher verlangte sie eine Einmalzahlung in Höhe von 10% des Verkaufspreises für die russischen Unternehmenswerte. Nun ist die Höhe dieser „freiwilligen Zahlung“ an den Staat an den Marktwert der Anteile gebunden und beträgt nun mindestens 5% vom Marktwert. Die Verkaufspreise liegen im Schnitt etwa 70% unter dem Marktwert, ergab eine Studie des russischen Thinktanks CSR im vergangenen Herbst. Die Regierung verlangt einen Nachlass von mindestens 50%. Daher dürfte die Orientierung am Marktwert zu höheren Einmalzahlungen an den Staat führen. Besonders trifft das künftig auf Verkäufe zu, bei denen der Abschlag zum Marktwert 90% übertrifft. In diesen Fällen verlangt die Regierung künftig einmalig 10% vom Marktwert. Experten erklären, dass die Abgabe gewöhnlich vom russischen Käufer geleistet wird, allein schon, weil Überweisungen aus westlichen Ländern nicht möglich seien. Quelle: RBC (RU)
Diese Meldung stammt aus dem Morgentelegramm der AHK Russland. Das Morgentelegramm ist ein exklusiver AHK-Newsletter mit einer kurzen Nachrichtenübersicht zur Wirtschaft in Russland.