USA und fünf EU-Staaten sprechen über Russland-Sanktionen
Die Regierungschefs von fünf EU-Staaten und der USA werden am Freitag über die Zukunft der Russland-Sanktionen beraten. Barack Obama trifft sich in Berlin mit Bundeskanzlerin Angela Merkel, Frankreichs Präsidenten François Hollande, dem italienischen Ministerpräsidenten Matteo Renzi, dem spanischen Regierungschef Mariano Rajoy und der britischen Premierministerin Theresa May. Dies geht aus einer Meldung der Nachrichtenagentur Reuters hervor, die sich wiederum auf Diplomatenkreise beruft.
Nach dem überraschenden Ergebnis der US-Wahl ist die Zukunft der Russland-Sanktionen ungewiss. Zwar erklärte der russische Ministerpräsident Dmitri Medwedew am vergangenen Freitag, dass auch mit Donald Trump keine Abkehr von der Sanktionspolitik zu erwarten ist. Doch ein deutscher Diplomat sieht das anders: “Wir müssen eine Situation vermeiden, in der die EU die Sanktionen verlängert und dann ein neuer US-Präsident sie aufhebt.”
Werden die Russland-Sanktionen verlängert?
Die im Ukraine-Konflikt verhängten Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland sind noch bis zum 31. Januar 2017 aktiv (Ostexperte.de berichtete). Sie müssten Ende 2016 verlängert werden, damit sie nicht auslaufen. Erst zuletzt diskutierten zahlreiche Politiker über eine Erweiterung der Russland-Sanktionen im Hinblick auf die Situation in Syrien.
Allerdings gibt es auch viele Gegenstimmen: Russland-Experte Gernot Erler warnte explizit vor neuen Sanktionen (Ostexperte.de berichtete). Auch die Sanktionen im Rahmen des Ukraine-Konflikts gelten als umstritten. Vertreter zahlreicher EU-Staaten haben sich dagegen ausgesprochen. Ob und wie es mit den Russland-Sanktionen weitergeht, wird sich womöglich schon am Freitag zeigen.
EU-Sanktionen gegen Russland – Erklärung der EU im Wortlaut
Wie kam es eigentlich zu den EU-Sanktionen gegen Russland? Dazu eine Erklärung der EU, die im Juli 2016 veröffentlicht wurde:
[accordion open_icon=”chevron-up” closed_icon=”chevron-down”] [/su_spoiler]QuelleDer Rat hat am 1. Juli 2016 die auf bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft abzielenden Wirtschaftssanktionen bis zum 31. Januar 2017 verlängert.
Diese Maßnahmen wurden am 31. Juli 2014 angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, für einen anfänglichen Zeitraum von einem Jahr eingeführt. Die Sanktionen wurden im September 2014 verschärft. Sie zielen auf den Finanz-, Energie- und Verteidigungssektor sowie auf den Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck ab.
Am 19. März 2015 hat der Europäische Rat vereinbart, die Geltungsdauer der Sanktionen an die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu knüpfen, für die eine Frist bis zum 31. Dezember 2015 vorgesehen war.
Da diese Vereinbarungen am 31. Dezember 2015 noch nicht vollständig umgesetzt waren, verlängerte der Rat die Sanktionen bis zum 31. Juli 2016. Nach einer Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen hat der Rat beschlossen, die Sanktionen um weitere sechs Monate, d.h. bis zum 31. Januar 2017 zu verlängern.
Mit den durch den Beschluss verlängerten Wirtschaftssanktionen wird insbesondere
- für fünf große mehrheitlich staatseigene russische Finanzinstitute und die mehrheitlich in ihrem Eigentum befindlichen Tochterunternehmen mit Sitz außerhalb der EU sowie für drei große russische Energieunternehmen und drei Rüstungsunternehmen der Zugang zu den Primär- und Sekundärkapitalmärkten der EU beschränkt;
- ein Aus- und Einfuhrverbot für Waffen verhängt;
- ein Verbot der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für militärische Zwecke oder an militärische Endnutzer in Russland verhängt;
- der Zugang Russlands zu bestimmten sensiblen Technologien und Dienstleistungen, die für die Erdölförderung und ‑exploration genutzt werden können, eingeschränkt.
Zusätzlich zu diesen Wirtschaftssanktionen hat die EU als Reaktion auf die Ukraine-Krise mehrere Maßnahmen erlassen, unter anderem
- individuelle restriktive Maßnahmen in Form eines Visumverbots und des Einfrierens von Vermögenswerten, die gezielt gegen 146 Personen und 37 Organisationen bis zum 15. September 2016 verhängt wurden;
- restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols, die auf das Gebiet der Krim und Sewastopols beschränkt sind und derzeit bis zum 23. Juni 2017 gelten.
Der Beschluss wurde im schriftlichen Verfahren und – wie dies bei allen Beschlüssen zur Verlängerung restriktiver Maßnahmen der Fall ist – einstimmig angenommen.
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