Online-Shopping: Russischer Zoll verlangt mehr Daten

Russischer Zoll verlangt mehr Daten bei Online-Käufen

Russische Kunden von ausländischen E-Commerce-Plattformen wie Amazon oder AliBaba müssen bei Bestellungen im Ausland künftig neben Passdaten und Kosten auch ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (INN) und einen Screenshot oder Link der Bestellung angeben. Auf dieser Grundlage wird über die Höhe der Zollgebühr entschieden (Freibetrag: bis 1.000€ oder 31 kg pro Monat). Laut der Föderalen Zollbehörde gilt die Regelung testweise ab heute bis zum 1. Juli 2018. Marktteilnehmer rechnen dadurch mit Verzögerungen bei Paketsendungen.

Quellen: Kommersant (RU)


Diese Meldung stammt aus dem Morgentelegramm der AHK Russland. Das Morgentelegramm ist ein exklusiver AHK-Newsletter mit einer kurzen Nachrichtenübersicht zur Wirtschaft in Russland.