Russland befreit Arbeitgeber von Registrierung von Ausländern

Russland befreit Arbeitgeber von Registrierungspflicht für Ausländer

Ende Juni 2018 unterzeichnete Präsident Wladimir Putin eine Gesetzesänderung zur Registrierungspflicht für Ausländer in Russland. Dies geht aus einer Eilmeldung der Anwaltskanzlei Rödl & Partner hervor. Ab dem 8. Juli 2018 dürfen Arbeitnehmer nicht mehr am Ort ihrer Arbeitstätigkeit registriert werden, sondern an der Wohnadresse. Somit werden Arbeitgeber von der Registrierung von ausländischen Mitarbeitern befreit. Ausnahmen bestehen nur, wenn Wohn- und Arbeitsort identisch sind. Künftig erfolgt die Registrierung von Ausländern auf Grundlage einer vom Vermieter erteilten Vollmacht, wenn die juristische Person (einladende Partei) einen Mietvertrag mit dem Vermieter (aufnehmende Partei) geschlossen hat. Die Frist zur Registrierung beträgt sieben Arbeitstage; für hochqualifizierte Spezialisten 90 Tage. Während der Fußball-WM 2018 wurde die Frist bis einschließlich zum 25. Juli 2018 auf drei Tage gesenkt.

Titelbild
[toggle title=”Fotoquelle” open=”yes”]Titelbild: Ditty_about_summer | Shutterstock.com