Was Sie über die russische “Google-Tax” wissen müssen
Seit dem 1. Januar 2019 gilt für ausländische Unternehmen ein neues Verfahren zur Berechnung und Entrichtung von Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen. Dessen wichtigste Aussagen werden im Newsletter von Anna Lesova, Of Counsel bei BEITEN BURKHARDT, behandelt.