Schleichender Verlust der europäischen Souveränität

Ost-Ausschuss-Kolumne: Der schleichende Verlust der europäischen Souveränität

Was macht die neuen amerikanischen Sanktionen gegen Russland, jenseits der Frage nach der Sinnhaftigkeit von Sanktionen insgesamt, so kritikwürdig? Sie entfalten, wenn sie in Kraft treten sollten, zum Teil extraterritoriale Wirkung. Sie würden also auch für Projekte gelten, an denen z. B. amerikanische Firmen gar nicht beteiligt sind oder die zur Energieversorgung Europas beitragen. Es ist bislang unklar, wie man das Gesetz – einmal in Kraft – wieder rückgängig machen könnte?

Und letztlich tragen die neuen Sanktionen zur weiteren Verunsicherung der Unternehmen bei und behindern längerfristige strategische Planungen. Das liegt ganz wesentlich daran, dass etwa Sektion 232 des Gesetzes, die die Beteiligung an russischen Energieexportpipelines sanktioniert, eine Kann-Bestimmung ist. Im schlimmsten Fall würde ein Verstoß gegen die verhängten Sanktionen empfindliche Folgen für das US-Geschäft nicht-amerikanischer Unternehmen nach sich ziehen.

Unsicherheit verhindert Geschäft

Die Erfahrung der seit 2014 geltenden Russland-Sanktionen macht eines ganz deutlich: die starke Verunsicherung der Unternehmen im Umgang mit den Sanktionen. Firmen treten von Lieferungen nach Russland zurück allein aus Unsicherheit darüber, ob sie sich gesetzeskonform verhalten.

Obwohl mittlerweile recht klar geregelt ist, wer was mit welchen Genehmigungen liefern kann, ist der Prüfprozess im Einzelfall sehr umfangreich. Und: Er kostet Zeit und Geld. In anderen Fällen befürchten Unternehmen negative Auswirkungen auf ihr USA-Geschäft.

Anwälte, spezialisiert auf Vertrags-, Völker- oder Handelsrecht kritisierten die 2014 beschlossenen Sanktionen ob ihrer handwerklichen Schwächen. Einige Passagen wurden deshalb später nachgebessert. Im Fall der neu beschlossenen amerikanischen Sanktionen ist der Verlust der Deutungshoheit zum Prinzip geworden.

Angefangen bei der Möglichkeit ihrer Einführung über die mögliche Absprache mit den europäischen Partnern (in coordination with allies of the United States) bis hin zur Frage, ob Altverträge auch betroffen sein könnten oder nicht, herrscht weitgehend Unklarheit. Fraglich ist auch, inwieweit das Gesetz die explizit genannten Branchen Energie, Eisenbahn und Metallurgie transzendiert.

Wirkung über den Energiesektor hinaus

Denn betroffen wären im Falle der Anwendung der Sanktionen auch Unternehmen, institutionelle Anleger und Fonds, die wenig mit Russland oder den genannten Industriebranchen zu tun haben. Der Geltungsbereich erstreckt sich – theoretisch – auch auf Energieprojekte mit russischen Partnern innerhalb und außerhalb Europas.

Durch ganz Europa zieht sich ein Gasfernleitungsnetz, das die Energieversorgung sicherstellt. Es wurde explizit geplant, um die Versorgung auf dem Kontinent gewährleisten zu können. Mit der Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung wurde durch die Europäische Kommission diese Notwendigkeit einer engen Vernetzung noch weiter verstärkt. Dazu zählen Leitungen, über die Europa mit russischem Gas versorgt wird, aber eben auch solche, die keine direkte Verbindung zu Russland haben.

Und dieses Netz wächst. Für seinen Ausbau werden Milliarden Euro benötigt, an seiner Errichtung sind zahllose Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen beteiligt. Finanziert werden solche Vorhaben in aller Regel über syndizierte Kredite unter Beteiligung mehrerer Banken.

Sollten die Sanktionen in Kraft treten, wären nach der ihnen intendierten Logik auch all diese Unternehmen betroffen; und europäische Kreditinstitute legen im Zweifel eher keinen Kredit aus. Damit könnte die Energieversorgung Europas ernsthaft in Frage gestellt werden.

China wäre der große Gewinner

Ein anderes Beispiel: Seit 2013 verhandelt ein deutsches Konsortium mit der russischen Eisenbahn über eine Beteiligung am Projekt Hochgeschwindigkeit. Die ursprünglichen Pläne waren zwar wesentlich ambitionierter als die jetzt in Rede stehende Strecke von Moskau nach Kasan, aber noch immer betragen die notwendigen Investitionen etwa 20 Milliarden Euro – ein infrastrukturelles Großprojekt, von dem vor allem auch deutsche mittelständische Unternehmen profitieren könnten.

Wer beim Bau dieser Strecke Know-how, Zuverlässigkeit und Kompetenz beweist, qualifiziert sich für die viel größeren Bahninfrastrukturprojekte wie die Modernisierung und Erweiterung der Transsib und der Baikal-Amur-Magistrale, die Bahnanschlüsse an die russischen Häfen, vom Ausbau der Moskauer Metro und regionaler Strecken ganz abgesehen. Sollten die Sanktionen auch auf diesen Sektor Anwendung finden, würden mit einiger Sicherheit die chinesischen Wettbewerber den Zuschlag erhalten – konkurrenzlos!

Was sind die möglichen Konsequenzen?

2019 läuft der Gastransitvertrag zwischen Gazprom und der Ukraine aus. Ob und zu welchen Konditionen er verlängert wird, hängt stark davon ab, ob die Konzession zum Bau von Nord Stream II erteilt wird. Die russische Seite geht derzeit nicht von einer Verlängerung aus, die ukrainische verlangt deutlich höhere Gebühren für die Durchleitung.

Das ist möglich, weil die Ukraine im Augenblick via Reverse-flow ihren Bedarf aus Lieferungen aus der EU deckt. Das wiederum funktioniert nur, weil es – auch dank Nord Stream I – ein größeres Angebot an Gas gibt, und der Gaspreis niedrig ist. Sollte sich diese Situation ändern, würde es deutlich schwieriger werden, die Ukraine zu versorgen, zumal sie dann am Ende des Versorgungsstranges liegen würde.

Aus russischer Sicht wär eine mögliche Alternative zu Nord Stream II mehr Gas über die Pipeline Turkish Stream zu transportieren und via Transit in Länder der Europäischen Union. Gazprom und Ungarn haben eine entsprechende Vereinbarung zur Lieferung russischen Gases ab 2019 über einen Seitenstrang der Pipeline schon unterzeichnet.

Bei der augenblicklichen politischen Situation in der Türkei stellt sich allerdings die Frage, ob es sinnvoll ist, folgt man der Argumentation der Verringerung der Abhängigkeit von russischem Gas, einem zweiten Staat die Möglichkeit in die Hand zu geben, Energie als Druckmittel verwenden zu können.

Was würde amerikanisches Flüssiggas kosten?

Vorausgesetzt die Option, Europa zu einem großen Teil mit amerikanischem Flüssiggas versorgen zu können, ist realistisch, stellt sich immer noch die Frage, ob es wirtschaftlich auch sinnvoll wäre. Legt man die Erfahrungen aus Lieferungen amerikanischen LNGs nach Japan zugrunde, wird relativ schnell klar, dass der Preis erheblich über dem anderen Lieferanten wie Angola, Australien, den Arabischen Emiraten, Katar und Brunei liegt.

Auch für den europäischen Markt ist amerikanisches Flüssiggas eigentlich zu teuer, dennoch haben Polen und Litauen Verträge mit amerikanischen Lieferanten abgeschlossen, um unabhängig von russischem Gas zu werden. Aber dazu sind nicht alle europäischen Länder bereit, zumal höhere Gaspreise die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen schwächen und direkt auf den Verbraucher durchschlagen würden.

Europa muss souverän bleiben

Wie also umgehen mit den drohenden Sanktionen? Wenn es in diesem Prozess einen unabhängigen Beobachter gäbe, käme der mit einiger Sicherheit zu dem Schluss, dass einerseits eine Allianz zu erodieren droht, die uns in den letzten 70 Jahren Stabilität, Wachstum, vor allem aber Frieden gebracht hat. Andererseits würde er sich mit der Frage konfrontiert sehen, welche Interessen von wem mit welchem Ziel verfolgt werden.

Darauf gibt es weder eine klare noch eine eindeutige Antwort, zu vielfältig sind die Partikularinteressen. Eines wird jedoch immer klarer, die Souveränität Europas, und insbesondere der Europäischen Union, wird zunehmend öfter in Zweifel gezogen, und sie droht im geopolitischen Machtpoker verloren zu gehen. Ein in zänkische Kleinstaaterei zurückfallendes Europa dürfte aber wohl kaum im amerikanischen Interesse sein.


Jens Böhlmann, Leiter Kontaktstelle Mittelstand für Russland beim Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft. Foto: zVg
Jens Böhlmann, Leiter Kontaktstelle Mittelstand
im Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft

Die Kontaktstelle Mittelstand ist eine Initiative zur Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen im Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft. Sie nahm im Mai 2013 ihre Arbeit auf. Ziel der Kontaktstelle ist die Unterstützung deutscher mittelständischer Unternehmen, die einen Markteintritt oder den Ausbau ihrer Geschäftsaktivitäten in den durch den Ost-Ausschuss vertretenen Ländern, insbesondere jedoch in Russland planen.

Anfragen richten Sie bitte an: j.boehlmann@bdi.eu