Mit dem Schreiben N03-04-06/18278 vom 2. April 2015 hat das Finanzministerium der Russischen Föderation den Einkommensteuersatz für geldwerte Vorteile, die der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mit dem Status des hochqualifizierten ausländischen Spezialisten (HQS) neben dem Gehalt gewährt, genauer definiert.
Generelle Regelung – Einkommensteuer für ausländische hochqualifizierte Spezialisten
Der Begriff „hochqualifizierter Spezialisten“ als arbeitsrechtliche Kategorie wurde in Russland im Jahre 2010 eingeführt. Er ermöglicht russischen Unternehmen, ausländische Arbeitskräfte für die Zeit von bis zu drei Jahren mit verschiedenen Vorteilen, einschließlich eines vereinfachten Bewerbungsprozesses für das Arbeitsvisum, sowie einer Ausnahmeregelung bei den Einstellungsquoten für Ausländer, zu beschäftigen. Erfahren Sie genaueres zum Thema „Hochqualifizierte Spezialisten” in Russland in unserem Beitrag (www.ostexperte.de/hochqualifizierte-spezialisten-in-russland).
In Übereinstimmung mit Absatz 3 des Artikels 224 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation beträgt der Steuersatz auf das Einkommen natürlicher Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nicht in Russland haben (sogenannte Nicht-Steuerresidenten) 30 %. Dies trifft auf das Einkommen ausländischer hochqualifizierter Spezialisten nicht zu. Denn für diese Spezialisten beträgt der Einkommensteuersatz gemäß Föderalen Gesetz Nr. 115-FZ „Über den rechtlichen Status ausländischer Staatsbürger in der Russischen Föderation“ vom 25. Juli 2002 nur 13 %.
Genauere Definition – Einkommensteuer für ausländische hochqualifizierte Spezialisten
In seinem Schreiben vom 2. April 2015 hat das russische Finanzministerium den Begriff „Gehalt“ genauer definiert und erklärt, dass das „Gehalt“ eng auszulegen ist und nur das Entgelt für die fachliche Tätigkeit umfasst, also keine weiteren Leistungen. Weitere Leistungen des Arbeitgebers an den ausländischen hochqualifizierten Spezialisten werden mit einem Steuersatz in Höhe von 30 % besteuert.
Zu geldwerten Leistungen dieser Art gehören beispielsweise:
- Kostenübernahme für den Umzug vom ursprünglichen Wohnsitz zum Wohnsitz am neuen Arbeitsplatz bei Aufnahme der Tätigkeit in Russland.
- Kostenübernahme für die Ausbildung der Kinder.
- Übernahme der Kosten bei Reisen zum ursprünglichen Wohnsitz und zurück zum Arbeitsplatz für hochqualifizierte Spezialisten und ihre Familienmitglieder (einmal pro Jahr).
Dieses Gesetz bzw. die Klarstellung ist in Kraft und muss umgesetzt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben drohen Strafmaßnahmen.
Weitere Regelungen – Steuersätze für Bonus- und Dividendenzahlungen
Des Weiteren sollte beachtet werden, dass aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung in Russland die russischen Steuerbehörden vermehrt Kontrollen bei Bonus- und Dividendenzahlungen durchführen. Deshalb sei hier nochmals auf die bestehenden Regelungen hingewiesen.
Erhalten hochqualifizierte ausländische Spezialisten, welche Nicht-Steuerresidenten sind, eine Bonuszahlung, zum Beispiel für hervorragende Leistungen, so ist diese Bonuszahlung mit einem Steuersatz in Höhe von 30 % zu versteuern. Dies wird im Steuergesetzbuch der Russischen Föderation durch den Artikel 224 Absatz 3 geregelt (Link: www.base.garant.ru/224).
Erhalten hochqualifizierte ausländische Spezialisten, die Nichtresidenten sind, eine Dividende aus einer Unternehmensbeteiligung, dann ist diese Dividendenzahlung mit einem Steuersatz in Höhe von 15 % zu versteuern. Der Steuersatz für Residenten beträgt dagegen 13 %. Dies wird ebenfalls im Steuergesetzbuch der Russischen Föderation durch den Artikel 224 Absatz 3 geregelt (Link: www.base.garant.ru/224). In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass im Fall einer Nichtauszahlung der Dividende – z.B. weil diese „zur Investition in die Weiterentwicklung der Gesellschaft“ verwendet wird – diese trotzdem zu versteuern ist (Vergleiche: Steuergesetzbuch der Russischen Föderation Artikel 275 (www.base.garant.ru/275). Bei Unternehmen, bei denen Gesellschafter natürliche Personen sind und eine Dividende erhalten, sollte die entsprechende Steuer entsprechend dem Dividendenbeschluss gezahlt werden, unabhängig vom tatsächlichen Zahlungszeitpunkt der Dividende.
Bei allen weiteren Fragen zu diesen und anderen Steuerthemen, helfen die Experten von RUFIL CONSULTING in Moskau gerne weiter.
Autorin: Alexandra Kostina, RUFIL CONSULTING
Quellen:
www.normativ.kontur.ru
http://base.garant.ru/10900200/35/#block_224
http://base.garant.ru/10900200/37/#block_275