EAWU verschiebt Inkrafttreten des Zollkodexes

EAWU verschiebt Inkrafttreten des Zollkodexes

Der Zollkodex der EAWU tritt voraussichtlich erst am 1. Januar 2018 in Kraft. 

Wie GTAI berichtet, steht die Verzögerung mit dem verspäteten Unterzeichnen durch Belarus in Verbindung. Nach Streitigkeiten hat Präsident Alexander Lukaschenko den Zollkodex erst im April dieses Jahres unterschrieben. Die anderen Mitgliedsstaaten Russland, Armenien, Kirgisien und Kasachstan hatten der neuen Regelung schon Monate zuvor zugestimmt.

Ursprünglich war der 1. Januar 2016 als Starttermin geplant. Nach der Unterzeichnung durch Belarus wurde das Inkrafttreten auf den 1. Juli 2017 verschoben. Da sich nun auch die Ratifizierung verzögert, wurde der Beginn der multilateralen Vereinbarung auf nächstes Jahr verlegt. Dies geht auch aus einem Bericht der Eurasischen Wirtschaftskommission hervor.