von Rechtsanwalt Thomas Brand, Kanzlei Binetzky Brand & Partner, Moskau
Nach allgemeinen Regeln darf Arbeitnehmern während ihrer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit oder im Urlaub nicht gekündigt werden. Frauen darf während der Schwangerschaft nicht gekündigt werden (außer bei Liquidation sowie bei Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags). Frauen mit Kindern bis zu drei Jahren oder alleinerziehende Mütter mit einem Kind bis zu 14 Jahren bzw. einem behinderten Kind bis zu 18 Jahren (oder andere Personen, die Kinder ohne Mutter erziehen) dürfen ebenfalls nicht gekündigt werden. Eine Kündigung ist aber ausnahmsweise zulässig, wenn das Unternehmen liquidiert wird, die Arbeitnehmerin (oder eine andere Person, die ein Kind erzieht) für die Tätigkeit aufgrund ihres Gesundheitszustandes ungeeignet ist, sie ihre Arbeitspflichten schuldhaft verletzt oder bei Abschluss des Vertrages gefälschte Dokumente vorgelegt hat.








