von Anton Schneider | RUFIL CONSULTING
Russische Buchführung ist im Vergleich zur westlichen Praxis weitaus komplexer und bürokratischer. Ihre Regeln beschränken sich nicht auf die zahlenmässige Erfassung und Einordnung wirklicher unter-nehmerischer Geschäftsvorgänge. Vielmehr schliesst sie eine Unzahl von Dokumentations-vorschriften ein, deren Sinn logisch oft nicht nachvollziehbar ist. Dies bedeutet für Repräsentanzen und Tochtergesellschaften ausländischer Firmen einen hohen Verwaltungsaufwand.
Jedem in Russland registrierten Unternehmen ist die Buchhaltungs-pflicht vom Zeitpunkt seiner Gründung per Gesetz auferlegt. Dies gilt unabhängig davon, ob es seine gewerbliche Tätigkeit bereits aufge-nommen hat und Umsätze erwirtschaftet oder nicht.


