von Anton Schneider, RUFIL CONSULTING
Deutsche Unternehmen, die in Russland mit einer eigenen Repräsentanz oder Tochtergesellschaft vertreten sind, unterliegen vom Tag der Firmengründung an, der Verpflichtung, ihre betriebliche Tätigkeit mittels umfassender Buchführung zu dokumentieren.
Diese schließt neben der Aufzeichnung tatsächlicher geschäftlicher Vorgänge auch die Erstellung einer Vielzahl von Dokumenten ein, die rein formalistisch sind und keinen direkten Bezug zum Geschäftsablauf besitzen. Indes werden in Russland strenge Kriterien an eine sachgerechte Führung der Bücher angesetzt. Die Einhaltung dieser Kriterien ist eine wichtige Voraussetzung für nachhaltigen Erfolg im Russlandgeschäft.








