Buchhaltung in Russland: Probleme und Risiken

von Anton Schneider, RUFIL CONSULTING

Buchhaltung in RusslandDeutsche Unternehmen, die in Russland mit einer eigenen Repräsentanz oder Tochtergesellschaft vertreten sind, unterliegen vom Tag der Firmengründung an, der Verpflichtung, ihre betriebliche Tätigkeit mittels umfassender Buchführung zu dokumentieren.  

Diese schließt neben der Aufzeichnung tatsächlicher geschäftlicher Vorgänge auch die Erstellung einer Vielzahl von Dokumenten ein, die rein formalistisch sind und keinen direkten Bezug zum Geschäftsablauf besitzen. Indes werden in Russland strenge Kriterien an eine sachgerechte Führung der Bücher angesetzt. Die Einhaltung dieser Kriterien ist eine wichtige Voraussetzung für nachhaltigen Erfolg im Russlandgeschäft. 

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Neue Technik für alte Bedürfnisse – Mit ihren Bädern, Heizungen und Klimaanlagen dominieren deutsche Aussteller weiterhin die Messe SHK

von Anton Schneider, RUFIL CONSULTING

SHK Moskau 2012Die SHK Moskau galt lange Zeit als die führende Fachmesse für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik in Russland. Doch seit der Krise 2008 hat sie an Zugkraft verloren. Nun fand sie zusammen mit der weltweit führenden Branchenmesse ISH statt, die dazu erstmals nach Russland gekommen ist.

Ermöglicht wurde die gemeinsame Veranstaltung der beiden Fachmessen, deren Fokus verstärkt auf das Thema Energieeffizienz gerichtet war, durch eine enge Kooperation der beiden Organisatoren – Messe Düsseldorf und Messe Frankfurt.

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RUFIL CONSULTING bezieht größeres Büro im Moskauer Stadtzentrum

RUFIL CONSULTING Buero in MoskauDer Dienst-leister für Buchhaltungsoutsourcing – RUFIL CONSULTING – hat zum 13. Februar 2012 sein neues Büro in Moskau bezogen. Das neue Büro hat eine Fläche von 174 qm und befindet sich in der Shlyuzovaya Nabereshnaya Nr. 8 in direkter Nähe zur Metrostation Paveletskaya, dem Swissotel und dem Hotel Katerina.

Die Entscheidung für ein neues und größeres Büro war eine logische Konsequenz aus der guten Geschäftsentwicklung und dem damit verbundenen Wachstum in 2009, 2010 und 2011. Über diesen Zeitraum haben sich Umsatz und Mitarbeiterzahl jedes Jahr verdoppelt. Weiterlesen

Russisches Arbeitsrecht: Teil 3 von 3

von Rechtsanwalt Thomas Brand, Kanzlei Binetzky Brand & Partner, Moskau

Russisches ArbeitsrechtKündigungsschutz in Russland

Nach allgemeinen Regeln darf Arbeitnehmern während ihrer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit oder im Urlaub nicht gekündigt werden. Frauen darf während der Schwangerschaft nicht gekündigt werden (außer bei Liquidation sowie bei Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags). Frauen mit Kindern bis zu drei Jahren oder alleinerziehende Mütter mit einem Kind bis zu 14 Jahren bzw. einem behinderten Kind bis zu 18 Jahren (oder andere Personen, die Kinder ohne Mutter erziehen) dürfen ebenfalls nicht gekündigt werden. Eine Kündigung ist aber ausnahmsweise zulässig, wenn das Unternehmen liquidiert wird, die Arbeitnehmerin (oder eine andere Person, die ein Kind erzieht) für die Tätigkeit aufgrund ihres Gesundheitszustandes ungeeignet ist, sie ihre Arbeitspflichten schuldhaft verletzt oder bei Abschluss des Vertrages gefälschte Dokumente vorgelegt hat.

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Buchführung und Personalverwaltung in Russland

Russische Buchhaltung und Personalverwaltungvon Anton Schneider, RUFIL CONSULTING

Russische Buchführung ist im Vergleich zur westlichen Praxis weitaus komplexer und bürokratischer. Ihre Regeln beschränken sich nicht auf die zahlenmässige Erfassung und Einordnung wirklicher unter-nehmerischer Geschäftsvorgänge. Vielmehr schliesst sie eine Unzahl von Dokumentations-vorschriften ein, deren Sinn logisch oft nicht nachvollziehbar ist. Dies bedeutet für Repräsentanzen und Tochtergesellschaften ausländischer Firmen einen hohen Verwaltungsaufwand.

Jedem in Russland registrierten Unternehmen ist die Buchhaltungs-pflicht vom Zeitpunkt seiner Gründung per Gesetz auferlegt. Dies gilt unabhängig davon, ob es seine gewerbliche Tätigkeit bereits aufge-nommen hat und Umsätze erwirtschaftet oder nicht.

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Russisches Arbeitsrecht: Teil 2 von 3

von Rechtsanwalt Thomas Brand, Kanzlei Binetzky Brand & Partner, Moskau

Russisches ArbeitsrechtNebenbeschäftigung in Russland

Es wird nach Art. 60 ArbGB zwischen „interner” und „externer” Nebenbeschäftigung unterschieden. Eine entgeltliche Tätigkeit, die nicht im Rahmen des Hauptarbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber verrichtet wird, stellt eine interne Nebenbeschäftigung dar. Eine externe Nebenbeschäftigung kann nur bei einem anderen Arbeitgeber erfolgen. Der Nebenbeschäftigung darf täglich maximal vier Stunden nachgegangen werden. Es besteht aber die Möglichkeit der Nebentätigkeit an Tagen, an denen der Haupttätigkeit nicht nachgegangen wird, ganztägig nachzugehen. Nichtsdestotrotz darf die monatliche Nebenbeschäftigungszeit maximal 50 % der Hauptbeschäftigungszeit ausmachen. Ein arbeitsvertragliches Nebentätigkeitsverbot für normale Arbeitnehmer ist nicht zulässig. Ungeachtet der gesetzlichen Kündigungsgründe kann ein Vertrag über eine unbefristete nebenberufliche Tätigkeit auch beendet werden, wenn ein anderer Mitarbeiter angestellt wird, für den dieselbe Arbeit eine Haupttätigkeit darstellt.

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Praxiswissen Russlandgeschäft Teil 10: Besteuerung der Dienstwohnung in Russland

von Philipp Rowe, RUFIL CONSULTING 

Dienstwohnung in RusslandNicht selten stellen Unternehmen Ihren ausländischen Führungskräften in Moskau eine Wohnung kostenlos zur Verfügung. Dabei ist die steuerliche Behandlung der Mietausgaben nicht immer eindeutig und die Anrechnung auf die russische Gewinnsteuer nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Worauf dabei zu achten ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

Nach russischem Arbeits- und Steuerrecht ist es möglich, einem Mitarbeiter seine Arbeit auch in anderer Form als Geld, z.B. durch die Zurverfügungstellung einer Wohnung zu entgelten. Damit die Mietausgaben der Firma von der Gewinnsteuer abgesetzt werden können, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein.

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Russisches Arbeitsrecht: Teil 1 von 3

von Rechtsanwalt Thomas Brand, Kanzlei Binetzky Brand & Partner, Moskau

Arbeitsrecht in RusslandEinleitung

Das russische Arbeitsrecht hat in der Unternehmenspraxis in Russland an Bedeutung gewonnen. Die Zahl der Arbeitsrechtsstreitigkeiten ist in den vergangenen zwei Jahren – auch wegen der Wirtschaftskrise – stark gestiegen. Die russischen Arbeitnehmer werden offenbar zunehmend selbstbewusster und streitfreudiger.

Zum einen ist eine erhöhte Relevanz des kollektiven Arbeitsrechts zu verzeichnen – so sahen sich z.B. eine Reihe ausländischer Automobilhersteller erstmals mit Streiks konfrontiert. Zum anderen ist mit der Wirtschaftskrise ein erhebliches Konfliktpotenzial der am Arbeitsleben Beteiligten entstanden, was insbesondere die stark ansteigende Zahl an Kündigungsschutzprozessen zeigt. War in der Vergangenheit die Mitarbeiterbindung Hauptthema, steht jetzt u.a. Stellenabbau und Restrukturierungen im Mittelpunkt.

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Deutsche Architektur und Bautechnik mit einzigartigen Projekten auf der russischen PROEstate 2011

von Johannes Ausserer, Stahlbau Pichler

PROEstate 2011Internationale Aussteller, Fachkongresse, Präsentationen realisierter Objekte und die Modell-Ausstellung von Studenten der Universität und Präsentationen realisierter Objekte und die Modell-Ausstellung von Studenten der Universität St. Petersburg waren die Höhepunkte der diesjährigen Petersburger Immobilienmesse PROEstate, die Anfang September im Messezentrum Lenexpo, an der Uferpromenade St. Petersburgs ihre Tore öffnete.

Zu den internationalen Ausstellern gehörten dieses Jahr beispielsweise die deutsche IBA Immobilien GmbH oder das österreichisch-russische Unternehmen Avielen AG, das an der Realisierung des Großprojekts AirportCity am Flughafen Pulkovobeteiligt ist. Die Airportcity St. Petersburg ist als Business Park projektiert, der im Endausbau neben einem Hotel mehrere Bürogebäude umfassen wird.

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Steuerleitfaden Russland: Teil 6 von 6

von Rechtsanwalt Thomas Brand, Kanzlei Binetzky Brand & Partner, Moskau

Steuerprüfungen in RusslandSONSTIGE STEUERN IN RUSSLAND

Vermögensteuer für natürliche Personen

Die Vermögenssteuer für natürliche Personen ist eine lokale Steuer. Die jeweiligen Steuersätze werden durch das Gesetz „Über die Vermögenssteuer für natürliche Personen“ vom 09.12.1991 Nr. 2003-1 („VermPG“) geregelt.

Das VermPG sowie Rechtsakte der jeweiligen Gebietskörperschaften können Steuervergünstigungen und weitere Fragen regeln. Steuerpflichtige sind natürliche Personen, die Eigentümer von Vermögen sind, das als Steuergegenstand zu qualifizieren ist. Steuergegenstände sind u.a. Wohnhäuser, Wohnungen, Zimmer, Datschen, Garagen, sonstige Gebäude, Räumlichkeiten und Bauten sowie Gemeinschaftseigentumsanteile.

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