von Rechtsanwalt Thomas Brand, Kanzlei Binetzky Brand & Partner, Moskau
Am 27. April 2011 sind Änderungen zum russischen Vergaberecht in Kraft getreten. Die Änderungen sind im Föderationsgesetz Nr. 79-FG „Über Änderungen im Föderationsgesetz „Über die Auftragsvergabe zur Lieferung von Waren, Ausführung von Arbeiten und Gewährung von Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf“ (kurz: Vergabegesetz) vom 21. April 2011 verabschiedet worden. Derzeit wird außerdem an einem vollständigen Neuentwurf des Vergabegesetzes gearbeitet. Solange dieser noch nicht umgesetzt ist, bleiben die alten Regelungen mit den neuesten Anpassungen in Kraft. Weiterlesen







