von Anton Schneider, RUFIL CONSULTING
Deutsche Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit in Form einer eigenen Tochtergesellschaft, Repräsentanz oder Betriebsstätte nach Russland ausweiten möchten, kommen an der russichen Buchhaltung nicht vorbei. Denn alle in Russland registrierten Unternehmen, einschließlich Vertretungen ausländischer Gesellschaften, sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Buchhaltung zu führen. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn das Unternehmen keine kommerzielle Tätigkeit ausführt. Eine wichtige Frage bei der Planung des Russlandgeschäfts ist also – Buchhaltungs-Outsourcing oder eigener Hauptbuchhalter in Russland? Welche Kriterien bei dieser Frage eine Rolle spielen und was es sonst noch zu beachten gilt, wird im Folgenden erläutert.








